Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten Menschen der größte Vermögenswert. Bei einer 30-jährigen Person mit einem monatlichen Nettogehalt von 3.500 Euro ergibt sich beispielsweise in den kommenden 35 Jahren unter Berücksichtigung von leichten Gehaltssteigerungen ein Wert rund 2 Mio. Euro.
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt im Falle einer Berufsunfähigkeit nur unter bestimmten Voraussetzungen eine sehr geringe Erwerbsminderungsrente, welche nicht zum Leben reicht. Darüber hinaus wurde für alle ab dem 01.01.1961 Geborenen die gesetzliche BU faktisch abgeschafft.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Ihr aktuelles monatliches Arbeitseinkommen und stellt somit sicher, dass Sie Ihren Lebensstandard halten können. Sie leistet in Form einer monatlichen Rente, wenn Sie Ihre bisherige berufliche Tätigkeit aufgrund Unfall oder Krankheit für mehr als 6 Monate nicht mehr in vollem Umfang ausüben können.
Wenn der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund von Vorerkrankungen oder des ausgeübten Berufes nicht möglich ist oder der Beitrag aufgrund bestimmter Risikotätigkeiten zu hoch ausfällt, kann alternativ auch eine Grundfähigkeitsversicherung sinnvoll sein. Hier erhält der Versicherte eine Rente, wenn er nicht mehr in der Lage ist, grundlegende körperliche Fähigkeiten, welche im Vertrag genau definiert werden, auszuüben.
Ob man im Leistungsfall noch weiter arbeiten kann, spielt in diesem Fall keine Rolle. Solange diese Beeinträchtigung besteht, wird die Rente gezahlt. Daneben gibt es auch noch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU).
Diese leistet jedoch nur, wenn überhaupt keine Tätigkeit mehr ausgeübt werden kann. Eine sinnvolle Ergänzung zur Arbeitskraftabsicherung ist die Krankentagegeldversicherung. Diese ersetzt je nach Ausgestaltung ab dem im Vertrag vereinbarten Tag einer Arbeitsunfähigkeit den versicherten täglichen Einkommensausfall.
Eine Soforthilfe können Sie auch von der Dread-Disease-Versicherung erhalten, welche bei Diagnose einer schweren Krankheit eine vereinbarte Summe auszahlt.
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