Ihre
Vorsorge ist ein essentieller Teil der finanziellen Planung und Sicherheit. In unserem Versicherungsbüro legen wir großen Wert auf Vorsorge und bieten Ihnen umfangreiche Lösungen, um Ihre langfristigen Ziele zu erreichen. Kontaktieren Sie uns gerne, um weitere Informationen zu unseren Vorsorgeleistungen und wie wir Ihnen helfen können, zu erhalten. Unser kompetentes Team unterstützt Sie gerne dabei, Ihre finanziellen Ziele zu erreichen und Ihre Zukunft abzusichern. Hier sind einige der Vorsorgeleistungen, die wir anbieten:
Unsere Leistungen
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die eigene Arbeitskraft ist in fast allen Fällen der größte Vermögenswert eines Jeden. Bei einer 30-jährigen Person mit einem monatlichen Gehalt von 3.000 Euro ergibt sich in den kommenden 30 Jahren unter Berücksichtigung von leichten Gehaltssteigerungen ein Wert von knapp 2 Mio. Euro.
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt im Falle einer Berufsunfähigkeit nur eine geringe Erwerbsminderungsrente. Zudem wurde für alle ab 1961 Geborenen die gesetzliche BU faktisch abgeschafft.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Ihr aktuelles monatliches Arbeitseinkommen. Sie leistet in Form einer monatlichen Rente, wenn Sie Ihre bisherige berufliche Tätigkeit unfall- oder krankheitsbedingt für mehr als 6 Monate nicht mehr in vollem Umfang ausüben können.
Wenn der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder der Beitrag aufgrund bestimmter Risikotätigkeiten zu hoch ausfällt, kann auf eine Grundfähigkeitsversicherung ausgewichen werden. Hier erhält der Versicherte eine Rente, wenn er nicht mehr in der Lage ist, grundlegende körperliche Fähigkeiten auszuüben. Ob man im Leistungsfall noch weiter arbeiten kann, spielt keine Rolle. Solange die Beeinträchtigung besteht, wird die Rente gezahlt. Daneben gibt es noch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU).
Diese leistet nur, wenn überhaupt keine Tätigkeit mehr ausgeübt werden kann. Eine sinnvolle Ergänzung ist die Krankentagegeldversicherung. Diese ersetzt je nach Ausgestaltung ab dem ersten Tag einer Arbeitsunfähigkeit den versicherten täglichen Einkommensausfall. Soforthilfe erhalten Sie auch von der Dread-Disease-Versicherung, welche bei Diagnose einer schweren Krankheit eine vereinbarte Summe auszahlt.
Unfallversicherung
Nach einem schweren Unfall können hohe Kosten für z.B. die Anschaffung eines behindertengerechten PKWs auf Sie zukommen.
Eine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung besteht nur in Ausnahmefällen und reicht häufig nicht aus. Sie leistet nur bei Berufs- oder Schulunfällen. Unfälle von Selbstständigen oder private Unfälle jeglicher Art bleiben außen vor. 80% aller Unfälle ereignen sich außerhalb des Deckungsbereiches der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Unfallversicherung leistet, wenn Sie durch einen Unfall dauerhafte gesundheitliche Schäden erleiden oder invalide werden. Mit einer Einmalleistung sollen Einschränkungen wie z.B. die finanziellen Folgen eines notwendigen Hausumbaus abgemildert werden.
Besondere Beachtung erfordert die jeweilige Invaliditätsleistung. Diese ist abhängig vom Grad der Invalidität (Schwere der Behinderung) und errechnet sich aus einer vereinbarten Invaliditäts-Grundsumme, einer Gliedertaxe sowie einer Progressionsstaffel. Für einige Berufsgruppen gibt es Tarife mit speziell abgestimmten Gliedertaxen (z.B. höhere Versicherung der Finger bei Medizinern und Musikern).
Risikolebensversicherung
Sie haben eine Familie gegründet, ein Darlehen zum Hausbau aufgenommen, ein Unternehmen gegründet oder sonstige finanzielle Herausforderungen auf sich genommen? In all diesen Fällen gibt es ein großes Risiko – nämlich den Todesfall und damit den Wegfall eines Hauptverdieners.
Eine Risikolebensversicherung leistet im Todesfall der versicherten Person(en) eine vereinbarte Einmalzahlung an die Hinterbliebenen. Mit einer Risikolebensversicherung sind hohe Versicherungssummen für geringe Beiträge versicherbar.
Achten Sie auf eine ausreichend lange Laufzeit, denn eine vorzeitige Kündigung des Versicherungsvertrages ist unproblematisch möglich. Eine Verlängerung ist aber mit einer erneuten Gesundheitsprüfung und höheren Prämien verbunden. Mit einer Risikolebensversicherung können sich auch Geschäftspartner in einem Unternehmen gegenseitig absichern.
Krankenversicherung
Mit einer Krankenzusatzversicherung können gesetzlich Versicherte ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben.
Selbstständige und Arbeitnehmer, welche über ein Einkommen jenseits der Beitragsbemessungsgrenze verfügen können sich Privat Krankenversichern und so von besonderen Leistungen profitieren – oftmals zu günstigeren Beiträgen als in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Durch umfangreiche Reformen wurden in der gesetzlichen Krankenversicherung viele Leistungskürzungen durchgesetzt. Die Versorgungslücken werden immer größer und auch die Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenkassen immer undurchsichtiger.
Bei der ambulanten Zusatzversicherung können in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht enthaltene Leistungen versichert werden. Heilpraktiker, Sehhilfen, Kuren oder Vorsorgeuntersuchungen sind hier beispielhaft zu nennen. Mit einer stationären Zusatzversicherung sind Sie im Krankenhaus „Privatpatient“ und genießen die Vorzüge einer optimalen Unterbringung und Behandlung. Eine Zahnzusatzversicherung schont Ihren Geldbeutel bei Zahnersatz, Inlays, Implantaten oder auch bei der regelmäßigen professionellen Zahnreinigung. Von einer Krankentagegeldversicherung bekommt der Versicherte für jeden Tag, den er ohne Lohnersatzleistung arbeitsunfähig ist, einen Betrag zur Sicherung seines Nettoeinkommens.
Die Versicherungsbeiträge sind jeweils vom Eintrittsalter und Gesundheitszustand des Versicherten sowie der Art und Höhe der vereinbarten Leistung abhängig. Eine interessante Alternative ist die betriebliche Krankenversicherung, weil die Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei als Sachbezug erfolgen und die individuellen Gesundheitsfragen entfallen. Wir beraten auf Wunsch hierzu auch Ihren Arbeitgeber.
Pflegeversicherung
Die finanziellen Folgen im Falle einer Pflegebedürftigkeit können für Sie sehr weitreichend sein – auch wenn nicht Sie selbst, sondern nahe Angehörige betroffen sind.
Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung zahlt Leistungen im Falle einer Pflegebedürftigkeit, diese decken aber nur einen geringen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten. Wenn Ersparnisse, Rente und gesetzliche Pflegeversicherung die tatsächlich anfallenden Kosten nicht decken, werden die Kinder in die Pflicht genommen, sofern ihr Einkommen die Freigrenze übersteigt.
Eine Pflegezusatzversicherung gibt es in verschiedenen Varianten. Während beim Pflegetagegeld ein fester Tagessatz ausgezahlt wird, erstattet die Pflegekostenversicherung Leistungen, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht mehr abgedeckt werden. Möglich ist auch eine Pflegerentenversicherung, bei der die monatlich ausgezahlte Rente vom Pflegegrad abhängig ist. Schließlich gibt es mit dem sog. „Pflege-Bahr“ noch eine staatlich geförderte Pflegeergänzungsversicherung. Aufgrund der Annahmeverpflichtung der Versicherer eignet sich diese Versicherung für Kunden, die bereits eine gewisse Krankengeschichte vorweisen.
Vermögensbildung und -erhaltung
Ab dem Einstieg ins Berufsleben durchlaufen wir im Wesentlichen zwei Lebensphasen: Die aktive Zeit des Geldverdienens und anschließend die Zeit des Ruhestands. Der Fokus in der ersten Phase liegt darauf, für das Alter vorzusorgen und Vermögen aufzubauen, um im Ruhestand gut leben zu können.
- Private Rentenversicherung
Sie zahlen regelmäßig in eine private Rentenversicherung ein und erhalten später eine lebenslange monatliche Rente oder wählen eine Kapitalauszahlung. Sie können auch mittels Einmalzahlung in einer Rentenversicherung anlegen. Vorteile gegenüber Banksparplänen ergeben sich hauptsächlich in steuerlicher Hinsicht. - Riester-Rente
Die Besonderheit bei der Riester-Rente ist die staatliche Förderung über eine Grundzulage und die Kinderzulagen. - Betriebliche Altersvorsorge
Die am meisten verbreitete Form der betrieblichen Vorsorge ist die Direktversicherung. Der Arbeitgeber schließt für seinen Mitarbeiter einen Versicherungsvertrag ab. Eingezahlt wird mittels steuer- und sozialversicherungsfreier Entgeltumwandlung oder durch Beiträge des Arbeitgebers.
Das System unserer Alterssicherung in Deutschland basiert auf der gesetzlichen, der betrieblichen und der immer wichtiger werdenden privaten Altersvorsorge. Alle Eigeninitiativen zur Altersvorsorge unterscheiden sich hinsichtlich staatlicher bzw. betrieblicher Förderung und werden steuerlich unterschiedlich behandelt.
Vollmachten und Verfügungen
Wer durch Unfall, Krankheit oder Demenz nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen, braucht jemanden, der diese Aufgabe für ihn übernimmt. Wer hier vorsorgt, verhindert, dass im Unglücksfall Ämter und Gerichte die Kontrolle über persönliche Angelegenheiten übernehmen.
In Deutschland geht die Betreuung im Unglücksfall nicht automatisch an Ehepartner oder Angehörige über. Stattdessen setzt das Betreuungsgericht einen Betreuer ein. Selbst wenn das ein enger Familienangehöriger ist, ist dieser nicht frei in seinen Entscheidungen, sondern muss jeden einzelnen Schritt mit dem Betreuungsgericht abstimmen und Rechenschaft ablegen.
Vollmachten und Verfügungen sollten von spezialisierten Anwälten ausgearbeitet sein, immer an die aktuelle lage angepasst werden und jederzeit für Ärzte und Gerichte zugänglich sein. Da wir selbst keine Rechtsberatung vornehmen dürfen, kooperieren wir in diesem Bereich mit einem renommierten Anbieter.
- Betreuungsverfügung – Bestimmen Sie Ihre persönliche Vertrauensperson! Regeln Sie für den Fall der Pflege Unterbringung, Ort und Art der Versorgung in Ihrem Sinne, statt fremde Dritte darüber entscheiden zu lassen.
- Patientenverfügung – Setzen Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht durch! Behandelnde Ärzte sind verpflichtet, sich an Ihren schriftlich geäußerten Willen zu halten, wenn es um die medizinische Versorgung und Behandlung geht.
- Vorsorgevollmacht – Regeln Sie die Dinge so, wie Sie es wünschen! Bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die an Ihrer Stelle Entscheidungen in Ihrem Sinne trifft – in allen Lebensbereichen.
- Unternehmervollmacht – Entscheiden Sie, wie Ihr Unternehmen weitergeführt wird! Werden Sie als Unternehmer der Verantwortung gegenüber Ihrer Familie und Angestellten gerecht und sorgen Sie für Ihren Ausfall als Chef vor!
- Sorgerechtsverfügung – Sorgen Sie für das Wohl Ihrer minderjährigen Kinder! Regeln Sie die Betreuung Ihrer Kinder, sollten Sie als Eltern ausfallen. Bestimmen Sie einen Vormund, dem Sie voll vertrauen.
Gerne beraten wir Sie
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Stephanie Eder
Tel: 08046 9520
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